IHR PARTNER BEI DER DURCHSETZUNG VON PFLICHTTEILANSPRÜCHEN

Rechtlich klar.
Menschlich fair.

Wir setzen Pflichtteilsansprüche professionell, verständlich und
ohne unnötige Eskalation durch. Für Ihre Rechte und vor allem zu Ihrer Entlastung. 

IHR PARTNER IM ERBRECHT

Rechtlich klar.
Menschlich fair.

Wir setzen Pflichtteilsansprüche professionell verständlich, ohne unnötige Eskalation durch. Für Ihre Rechte und vor allem für Ihre Entlastung. 

Wir schaffen Klarheit.
In einer komplexen Situation.

Ganz gleich, ob Pflichtteil prüfen, Anspruch berechnen oder gegenüber Erben durchsetzen. Wir übernehmen den Prozess für Sie. Professionell, direkt und effizient. 

“

Mein Ziel ist es, mit FairErben in schwierigen Erbschaftsangelegenheiten Klarheit, Sicherheit und eine faire Lösung zu bieten. 

Karl Kunderak
Gründer und Geschäftsführer FariErben GmbH

Wir schaffen Klarheit.
In einer komplexen Situation.

Ganz gleich, ob Pflichtteil prüfen, Anspruch berechnen oder gegenüber Erben durchsetzen. Wir übernehmen den Prozess für Sie. Professionell, direkt und effizient. 

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Mein Ziel ist es, mit FairErben in schwierigen Erbschaftsangelegenheiten Klarheit, Sicherheit und eine faire Lösung zu bieten. 

Karl Kunderak
Gründer und Geschäftsführer 
FariErben GmbH

Warum FairErben GmbH

Persönliche Beratung auf Augenhöhe

Bei uns stehen nicht Aktenzeichen im Mittelpunkt, sondern die Menschen dahinter. Deshalb setzen wir auf verständliche Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Spezialisierung auf Pflichtteilansprüche

Wir konzentrieren uns auf die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Durch diese Spezialisierung profitieren Sie von klaren Prozessen, fundierter Expertise und einer zielgerichteten Vorgehensweise in einem komplexen Rechtsgebiet.

Faire Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Erbrechtliche Themen sind oft emotional und schwer verständlich. Wir erklären jeden Schritt nachvollziehbar, kommunizieren transparent und sorgen dafür, dass Sie jederzeit den Überblick behalten.

Sie zahlen nur im Erfolgsfall

Eine Vergütung für FairErben wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig.

Das bedeutet: Nur wenn wir für Sie erfolgreich einen Betrag durchsetzen, erhalten
wir eine Vergütung.

 

Unsere Erfolgsvergütung beträgt 15% des für Sie erfolgreich durchgesetzten Betrags zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. 

Kein Erfolg. Keine Vergütung. 

Die erste Prüfung Ihres Falls ist für Sie kostenlos. 

 

Bevor Sie uns beauftragen, erklären wir Ihnen unsere Vergütung klar und verständlich. Sie wissen von Anfang an, was im Erfolgsfall anfällt. 

Keine Vorkosten. Keine versteckten Kosten. Volle Transparenz.

Jetzt Pflichtteil berechnen lassen

Hinweis: Die Berechnung dient ausschließlich einer unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzt keine individuelle Beratung. Die tatsächliche Pflichtteilsquote hängt von den konkreten familiären und vermögensrechtlichen Verhältnissen ab.

Ich wurde enterbt. Habe ich trotzdem Anspruch auf einen Pflichtteil?

Eine Enterbung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie leer ausgehen. Insbesondere
Kinder und Ehepartner können auch dann einen Pflichtteil verlangen, wenn sie im
Testament nicht als Erben berücksichtigt wurden. Der Anspruch richtet sich gegen
die Erben und ist auf eine Geldzahlung gerichtet. Ob Ihnen ein Pflichtteil zusteht,
hängt unter anderem von Ihrer familiären Stellung und möglichen
Verzichtsvereinbarungen ab.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören Kinder und weitere Abkömmlinge,
Ehepartner sowie unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern des Verstorbenen.
Für Enkel und Eltern gelten zusätzliche Einschränkungen, wenn vorrangige
Abkömmlinge vorhanden sind. Geschwister, Nichten, Neffen und unverheiratete
Lebensgefährten haben dagegen keinen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch.

Wie hoch ist mein Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes Ihres gesetzlichen Erbteils. Entscheidend
ist also zunächst, welchen Anteil Sie ohne Testament oder Erbvertrag geerbt hätten.
Ein vereinfachtes Beispiel: Beträgt Ihr gesetzlicher Erbteil die Hälfte und der für die
Berechnung maßgebliche Nachlasswert 200.000 Euro, liegt Ihr Pflichtteil bei 50.000
Euro. Schenkungen oder frühere Zuwendungen können die Berechnung verändern.

Wie erfahre ich, was zum Nachlass gehört?

Sind Sie pflichtteilsberechtigt, aber nicht Erbe, können Sie von den Erben Auskunft
über den Nachlass verlangen. Dazu gehört ein Nachlassverzeichnis. Sie können
auch ein notarielles Verzeichnis und die Ermittlung der Werte einzelner
Nachlassgegenstände verlangen. Die Kosten nach § 2314 BGB trägt der Nachlass.

Wie wird eine Immobilie beim Pflichtteil berücksichtigt?

Gehört ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück zum Nachlass, fließt dessen
Wert in die Pflichtteilsberechnung ein. Maßgeblich ist grundsätzlich der Wert zum
Zeitpunkt des Todes. Eine Wertangabe im Testament ist für diese Berechnung nicht
verbindlich.
Der Pflichtteil verschafft Ihnen keinen eigenen Anteil an der Immobilie. Sie verlangen
eine Geldzahlung von den Erben. Bei unterschiedlichen Vorstellungen über den
Immobilienwert sollte zunächst die Bewertungsgrundlage geklärt werden.

Kann ich einen Pflichtteil verlangen, obwohl schon zu Lebzeiten Vermögen verschenkt wurde?

Ja, Schenkungen können einen zusätzlichen Anspruch auslösen: die Pflichtteilsergänzung. Dabei wird verschenktes Vermögen unter den gesetzlichen Voraussetzungen rechnerisch berücksichtigt.

Grundsätzlich nimmt der berücksichtigte Anteil mit jedem vollständig verstrichenen Jahr seit der Schenkung um ein Zehntel ab. Nach zehn Jahren bleibt die Schenkung grundsätzlich außer Ansatz. Allerdings gelten Besonderheiten. Bei Schenkungen an Ehepartner beginnt die Frist beispielsweise nicht vor Auflösung der Ehe. Das Datum der Übertragung allein beantwortet deshalb noch nicht jede Frage.

Habe ich trotz jahrelangen Kontaktabbruchs Anspruch auf meinen Pflichtteil?

Ein Kontaktabbruch allein beseitigt das Pflichtteilsrecht nicht. Auch ein familiärer Streit genügt für sich genommen nicht, um den Pflichtteil wirksam zu entziehen. Dafür verlangt das Gesetz bestimmte schwerwiegende Gründe.

Wann verjährt mein Pflichtteilsanspruch?

Für den Pflichtteilsanspruch gilt grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt regelmäßig mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die anspruchsbegründenden Umstände sowie die Person des Schuldners kennen oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müssten.

Für den üblichen Enterbungsfall sind insbesondere der Todesfall, die enterbende Verfügung und die Person des Erben maßgeblich. Besondere Ansprüche können anderen Regeln unterliegen. Lassen Sie den Fristablauf deshalb anhand Ihres konkreten Falls prüfen.

Reicht ein Schreiben an die Erben, um die Verjährung zu verhindern?

Ein bloßes Aufforderungsschreiben hemmt die Verjährung grundsätzlich nicht. Tatsächliche Verhandlungen über den Anspruch können dagegen eine Hemmung bewirken. Auch bestimmte gerichtliche Maßnahmen kommen dafür in Betracht.

Wenn der Fristablauf näher rückt, sollten Sie sich deshalb nicht darauf verlassen, dass Sie Ihren Pflichtteil bereits schriftlich eingefordert haben. Entscheidend ist, ob rechtzeitig eine wirksame Maßnahme zur Sicherung des Anspruchs erfolgt.

Im Testament wurde mir ein Geldbetrag vermacht. Kann ich trotzdem meinen Pflichtteil verlangen?

Das ist möglich. Ein Vermächtnis schließt weitergehende Pflichtteilsansprüche nicht automatisch aus. Wird das Vermächtnis nicht ausgeschlagen, wird sein Wert grundsätzlich auf den Pflichtteil angerechnet. Bleibt der Wert dahinter zurück, kann ein ergänzender Zahlungsanspruch bestehen.

Ob Sie ein Vermächtnis annehmen oder ausschlagen sollten, hängt von dessen Inhalt und Ihrem Pflichtteilsanspruch ab. Diese Entscheidung sollte erst nach Prüfung des Testaments getroffen werden.

Welche Unterlagen braucht FairErben für eine erste Prüfung?

Hilfreich sind vor allem das Testament oder der Erbvertrag, das Eröffnungsschreiben des Nachlassgerichts und vorhandene Schreiben der Erben. Hinzu kommen Angaben zum Todesdatum und zu Ihrer familiären Beziehung zum Verstorbenen.

Wenn Sie bereits Informationen über Immobilien, Konten oder frühere Schenkungen haben, können Sie diese ebenfalls übermitteln. Schildern Sie bei Ihrer Anfrage auch, welche Unterlagen Ihnen noch fehlen.

Wie unterstützt mich FairErben dabei, meinen Pflichtteil geltend zu machen?

FairErben unterstützt enterbte Menschen bei der Prüfung und außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Pflichtteilsansprüche. Zunächst geht es darum, Ihre Situation und die vorhandenen Unterlagen zu verstehen. Anschließend klären wir mit Ihnen, welche Schritte für Ihren Fall erforderlich sind.

Unser Ziel ist eine außergerichtliche Einigung auf nachvollziehbarer Grundlage. Vor einer Beauftragung besprechen wir mit Ihnen den Leistungsumfang und die Vergütung.

Was kostet es, meinen Pflichtteil mit FairErben durchzusetzen?

Die Erstprüfung Ihres Falls ist kostenlos. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision von 15 % zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an. Ohne Erfolg berechnen wir keine Provision. Die Einzelheiten zur Berechnung und Abrechnung vereinbaren wir mit Ihnen vor der Beauftragung.